AGB
ALPENHAUS Gasteinertal

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    I. Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie für alle vom Hotel für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen.

    2. Abweichende Bestimmungen, insbesondere solche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder Bestellers, finden keine Anwendung, sofern sie nicht vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

    II. Vertragsabschluss

    1. Mit der Buchungsbestätigung des Hotels auf eine Buchungsanfrage des Gastes kommt ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend „Vertrag“) zustande.

    2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet dieser als Besteller gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung vorliegt.

    3. Der Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an den Gast weiterzuleiten.

    4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

    III. Leistungen, Preise, Zahlung

    1. Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    2. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung sowie für in Anspruch genommene Zusatzleistungen zu bezahlen.

    3. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    4. Preisänderungen sind zulässig, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Buchung wünscht und das Hotel diesen zustimmt.

    5. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

    6. Gerät der Gast in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Das Hotel ist berechtigt, Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung zu verrechnen.

    7. Das Hotel ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie Zwischenrechnungen zu stellen.

    8. Eine Aufrechnung oder Minderung durch den Gast ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

    IV. Rücktritt des Individual-Gastes, Stornierung

    (Gruppen- und Eventbuchungen siehe Punkt VII)

    1. Buchungen erfolgen gemäß den Buchungsbedingungen laut Angebot und Reservierungsbestätigung.

    2. Im Falle eines Rücktritts des Individual-Gastes gelten die Stornierungs- und Rücktrittsbedingungen gemäß den im Angebot sowie in der Reservierungsbestätigung angeführten Buchungsbedingungen. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Konditionen.

    3. Der Rücktritt ist dem Hotel schriftlich unter Angabe der Buchungsnummer mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Hotel.

    4. Das Hotel hat im Falle eines Rücktritts Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt maximal den vertraglich vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendung.

    5. Die Regelungen gelten sinngemäß auch bei No-Show oder vorzeitiger Abreise.

    6. Wurde dem Gast eine Option zum kostenfreien Rücktritt eingeräumt, besteht innerhalb dieser Frist kein Anspruch auf Entschädigung.

    7. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

    V. Rücktritt des Hotels

    1. Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

      • vereinbarte Vorauszahlungen nicht fristgerecht geleistet werden,

      • der Gast die Buchung trotz Rückfrage nicht endgültig bestätigt,

      • falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,

      • der Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährdet ist,

      • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt,

      • sich die Vermögensverhältnisse des Gastes wesentlich verschlechtern.

    2. Der Rücktritt ist dem Gast unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    3. Schadensersatzansprüche des Gastes bestehen in diesen Fällen nicht.

    VI. An- und Abreise

    1. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich bestätigt wurden.

    2. Check-in: ab 15:00 Uhr | Check-out: bis 12:00 Uhr.

    3. Nicht in Anspruch genommene Zimmer können nach 18:00 Uhr anderweitig vergeben werden.

    4. Bei verspäteter Abreise ist das Hotel berechtigt, Zusatzkosten zu verrechnen.

    VII. Gruppen- und Eventbuchungen

    1. Als Gruppen- und Eventbuchungen gelten Buchungen ab 10 Zimmern sowie Veranstaltungen aller Art.

    2. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

    3. Es gelten die im Vertrag vereinbarten Stornobedingungen und Anzahlungsregelungen.

    4. Namenslisten sind spätestens 7 Tage vor Anreise zu übermitteln.

    5. Zusatzaufwände (Umbestuhlungen etc.) können gesondert verrechnet werden.

    VIII. Haftung des Hotels, Verjährung

    1. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

    2. Bei sonstigen Schäden haftet das Hotel nur dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen.

    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schadensersatzansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für etwaige Schadensersatzansprüche des Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.

    4. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

    5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 1.100,00, sofern der Gast nicht beweist, dass der Schaden weder durch das Hotel noch durch dessen Dienstnehmer verursacht wurde. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten beträgt die Haftung höchstens EUR 550,00, es sei denn, diese wurden ausdrücklich in Verwahrung genommen oder der Schaden wurde vom Hotel oder dessen Dienstnehmern verschuldet.

    6. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Hotel anzeigt. Dies gilt nicht für im Hotelsafe verwahrte Gegenstände.

    7. Wird dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt, haftet das Hotel ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Schäden sind spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks geltend zu machen.

    8. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche sind – ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

    9. Nachrichten, Post- und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Eine Haftung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ist ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, Fundsachen nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist dem zuständigen Fundbüro zu übergeben.

    10. Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

    IX. Nutzungsbedingungen WLAN-Zugang

    1. Der Nutzer verpflichtet sich, jede Nutzung zu unterlassen, die gegen gesetzliche Bestimmungen, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt oder andere Internetnutzer belästigt, verängstigt oder beeinträchtigt.

    2. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, den Internetzugang nicht für Filesharing, rechtswidrige Inhalte oder sonstige missbräuchliche Zwecke zu verwenden sowie die zur Verfügung gestellte Bandbreite nicht exzessiv zu nutzen, da der Internetzugang mit anderen Nutzern geteilt wird.

    3. Der Nutzer ist für den Schutz seiner Endgeräte selbst verantwortlich, insbesondere durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen wie aktuelle Virenschutzprogramme und Firewalls.

    4. Das Alpenhaus Hotels & Resorts übernimmt keine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die durch die Nutzung des Internets oder durch Konfigurationsänderungen an den Endgeräten des Nutzers entstehen.

    5. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, einschließlich Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

    6. Mit der Nutzung des WLAN-Zugangs erklärt sich der Nutzer ausdrücklich mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

    X. Schlussbestimmungen

    1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

    2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

    3. Gerichtsstand und anwendbares Recht richten sich nach österreichischem Recht.

    4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

    5. Es gelten ergänzend die Bestimmungen des Österreichischen Hotelreglements.

Stand: Jänner 2026

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